Girokonto und Kreditkarte
Das Girokonto bildet heutzutage eine wichtige Stütze für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Jedem Bundesbürger steht es frei, ein Girokonto beim Kreditinstitut nach Wahl zu eröffnen. Hierzu benötigt der Einzelne den Personalausweis oder Reisepass zur Legitimation. Auf Grundlage der persönlichen Daten wird daraufhin ein Girokonto für den Einzelnen eröffnet.
Jedem Konto wird in Deutschland eine Kontonummer zugeordnet. In Verbindung mit der jeweiligen Bankleitzahl des Kreditinstitutes ergibt sich hieraus dann eine einmalige Kombination, die jedes Girokonto einmalig macht. Durch einen zusätzlichen Namensabgleich des Kontobesitzers sind Fehlbuchungen oder andere Irrtümer bei Transaktionen somit nahezu ausgeschlossen.
Transaktionen können vom Kontoinhaber wahlweise per Online Banking oder am Schalter der jeweiligen Bank veranlasst werden. Hierzu sind Überweisungen ebenso zu zählen wie das Einrichten von Daueraufträgen oder Lastschriftverfügungen. Daueraufträge sind nichts anderes als terminierte Überweisungen, die regelmäßig zu einem festgesetzten Zeitpunkt durchgeführt werden. Besonders oft wird dieses Verfahren bei Mietzahlungen angewendet. Daueraufträge verhindern das Vergessen wichtiger Transaktionen.
Um Transaktionen im Rahmen des Online Bankings tätigen zu können, benötigt der Kontobesitzer eine PIN, die vom jeweiligen Kreditinstitut per Post versendet wird. Diese PIN erlaubt dem Einzelnen das Anmelden beim Online Banking des jeweiligen Kreditinstitutes. Für die Ausführung einer bestimmten Transaktion benötigt der Kontobesitzer zudem Transaktionsnummern (TANs), die ihm ebenfalls per Post zugestellt werden. Für die Bestätigung einer Transaktion muss der Kontobesitzer beim Online Banking eine bestimmte TAN eingeben. Dieses Verfahren verringert die Gefahr des Kontomissbrauchs durch unbefugte Dritte erheblich.
Generell bieten die öffentlichen Sparkassen Girokonten ebenso an wie Privat- und Direktbanken. Der Einzelne hat die freie Wahl, bei welchem Kreditinstitut er sein Konto eröffnen möchte. Generell fällt für die Nutzung eines Girokontos eine Kontoführungsgebühr an, deren Höhe von Bank zu Bank unterschiedlich ist. Befreit hiervon sind Auszubildende ebenso wie Studenten und Schüler.
Die Kreditkarte hat sich über die Zeit zu einem der wichtigsten Zahlungsinstrumente überhaupt entwickeln können, wobei die Globalisierung und der Aufstieg des Internetkommerzes in großem Maße zu der Entwicklung beigetragen haben.
Unter den Kreditkartenanbietern teilen quasi vier Unternehmen den Markt unter sich auf: VISA, MasterCard, American Express und Diners Club. Während die beiden letzteren ihre Kreditkarten in Eigenregie ausgeben und auch für eventuelle Schadenersatzansprüche haften müssen, haben sich VISA und MasterCard für ein anderes Geschäftsmodell entschieden. Sie geben ihre Karten in Kooperation mit den Banken und Sparkassen heraus, wobei eventuelle Schadensersatzansprüche von der jeweiligen Bank oder Sparkasse zu tragen sind. Dafür steht den Banken und Sparkassen ein Großteil der Gebühren zu, die mit dem Besitz und der Nutzung der Kreditkarten verbunden sind. Zudem legen nicht die Kreditkartenunternehmen die Höhe der jeweiligen vom Inhaber der Karte zu tragenden Gebühren fest, sondern die Bank oder Sparkasse, welche die jeweilige Kreditkarte ausgibt. Aus diesem Grund fallen die Gebührenstrukturen für Kreditkarten von VISA und MasterCard von Bank zu Bank teilweise extrem unterschiedlich aus. Vor Unterzeichnung eines konkreten Kreditkartenvertrages sollten daher umfangreiche Recherchearbeiten geleistet werden.
Prinzipiell hat der Inhaber einer Kreditkarte eine Jahresgebühr, Bargeldgebühren und ggf. Auslandsgebühren zu zahlen. Die Jahresgebühr wird für den reinen Besitz der Kreditkarte fällig und beläuft sich im Schnitt auf etwa 20 Euro in der Grundversion. Einige Banken bieten ihren Kunden Anreize zur Nutzung der Kreditkarte, indem sie Teile der Jahresgebühr zurückerstatten, wenn mit der Karte binnen Jahresfrist ein Warenumsatz in bestimmter Höhe generiert worden ist.
Bargeldgebühren fallen dann, wenn mit Hilfe der Kreditkarte Bargeld vom Automaten oder vom Bankschalter abgehoben wird. Im Schnitt beträgt diese Gebühr 2 % bis 3 % vom Umsatz, mindestens jedoch 5 Euro pro Verfügung. Wird die Karte zudem in einem Land außerhalb der Eurozone verwendet, fallen zusätzlich Auslandsgebühren in Höhe von 1 % bis 2 % des Umsatzes an.